Die Energie-Effizienz-Richtlinie (EED - Energy Efficiency Directive) ist seit 2018 in der EU in Kraft und bis 2027 soll dieses Projekt europaweit abgeschlossen sein. Sie ist eine wichtige Säule der Energiewende und soll zur Einsparung von Heizenergie und damit von CO² ermutigen. Diese besagt, dass ab dem 01.01.2022 alle Mieter in fernauslesbaren Liegenschaften mit einer monatlichen Verbrauchsvisualisierung versorgt werden müssen. Umgesetzt wird die EED in der Heizkostenverordnung. Am 05.11.2021 hat der Bundesrat der neuen Heizkostenverordnung zugestimmt, wodurch die Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung am 01.12.2021 in Kraft getreten ist.
Ziel der EED ist die Energieeinsparung durch Verbrauchsinformation. Nur wer seinen tatsächlichen Verbrauch kennt, kann sein Verhalten auch entsprechend anpassen. Deswegen sollen Mieter häufiger und besser über Ihren aktuellen Energieverbrauch informiert werden, um dadurch Energie sowie Kosten einsparen zu können.
Ab 01.12.2021 - Zähler werden fernauslesbar
Ab 01.01.2022 - Mitteilungspflicht der monatlichen Verbrauchsinformationen
Ab 01.01.2027 - alle Zähler sind fernauslesbar
Gerne unterstützen wir Sie bei der Mitteilungspflicht der monatlichen Verbrauchsinformationen und stellen Ihnen einen Zugang zur SCHUKA-CLOUD zur Verfügung. Dort sind die Verbrauchsinformationen Ihrer Nutzer hinterlegt. In der SCHUKA-CLOUD können Sie Ihre Objekte, Einheiten und Nutzer verwalten. Für die monatlichen Mitteilungen stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Für welche Einstellung Sie sich letztlich entscheiden, liegt bei Ihnen. Wir beraten Sie jederzeit gerne.
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