Heiz- und Betriebs­kostenabrechnung 

Hinter jedem erfolgreichen Service steck eine Menge Arbeit, egal in welcher Branche. Um einen über die Jahre erfolgreichen und vor allem gefragten Service bieten zu können sind eine gute Intuition, Fortbildung, Planung, Reflexion und ein sehr gutes Team unabdingbar.

Die Heizkostenabrechnung umfasst alle Kosten die durch die Wärme- und Wasserlieferung entstanden sind und die Vorgaben und Richtlinien der Heizkostenverordnung müssen dabei eingehalten werden.
Durch kontinuierliche Fortbildung gewährleisten wir Ihnen eine vorschriftskonforme Abrechnung die Ihnen nicht nur Zeit und Geld, sondern auch Stress erspart.

Jeder Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage ist zu einer verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet. Für die Abrechnung wird das Objekt mit den dafür nötigen Messgeräten ausgestattet und Sie legen ein passendes Wirtschaftsjahr fest, in welchem die Abrechnung erstellt werden soll.

Dabei bauen wir nur noch Messgeräte mit Funkmodulen ein, sodass die zukünftigen wirtschaftlichen und geschäftlichen Anforderungen gewährleistet sind. Dank Funktechnologie können wir die Ablesewerte Ihrer Messgeräte per Fernauslesung ermitteln. Die dadurch entfallenden Vor-Ort Termin sind sowohl für Sie als auch die Mieter ein stressfreier Vorteil.

Bei der Betriebskostenabrechnung werden alle Kosten die für das jeweilige Grundstück des Objektes anfallen, wie zum Beispiel Versicherungen oder Müllentsorgung, berücksichtigt. Die Kostenumlage ist meist im Mietvertrag vereinbart und je nach Abrechnung ist eine Nachzahlung durch den Mieter oder Erstattung durch den Vermieter zu zahlen.

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