Trinkwasser ist Deutschlands Lebensmittel Nummer 1. Damit Menschen unbedenklich Wasser aus der Leitung trinken können, muss es frei von Schadstoffen und Krankheitserregern sein. Die Schutz- und Überwachungsvorschriften für die Reinheit des Trinkwassers in Deutschland sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt, welche am 21. Mai 2001 erlassen wurde.
Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen, das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein.
Seit dem 09.01.2018 muss die Erstuntersuchung bei neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlagen innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden (§14b Abs. 6 TrinkwV).
Als zertifizierter Dienstleister unterstützen wir Sie dabei, die Bewohner Ihrer Immobilien gemäß den gesetzlichen Vorgaben effektiv zu schützen und Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Zum Schutz von Bewohnern und zur Sicherheit von Vermietern und Verwaltern ist die regelmäßige, fristgerechte Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen ein absolutes MUSS.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir Ihnen folgendes Rundum-Sorglos-Paket:
Für die Entnahme der Proben am zentralen Trinkwassererwärmer sind spezielle Probenahmeventile erforderlich, welche bei älteren Gebäuden häufig nicht installiert sind. Fehlende Entnahmestellen müssen Sie als Eigentümer oder Betreiber der Wasserversorgungsanlage durch Fachpersonal (z.B. Installateur) nachrüsten lassen.
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kunden? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Auf Sie wartet ein zukunftssicherer und abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit guten Verdienstmöglichkeiten, in familiärer Arbeitsatmosphäre.