Die Trinkwasseranalyse auf Legionellen ist gem. § 14b TrinkwV für Ihre Immobilie Pflicht, wenn Sie folgende Fragen mit Ja beantworten:
Seit dem 09.01.2018 muss die Erstuntersuchung bei neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlagen innerhalb von drei bis zwölf Monaten nach der Inbetriebnahme durchgeführt werden (§14b Abs. 6 TrinkwV).
Pro Meter Wasserleitung ergeben sich folgende Durchschnittswerte:
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