Bei Legionellen handelt es sich um Bakterien, welche natürlich in unserer Umwelt vorkommen. Sie entstehen grundsätzlich an Stellen, an denen kein regelmäßiger Durchfluss herrscht und das Wasser bei einer bestimmten Temperatur steht. Bei einem Temperaturbereich zwischen 25°C und 45°C finden Legionellen optimale Wachstumsbedingungen vor. Ab einer Temperatur von 55°C wird das Wachstum eingedämmt.
In erhöhter Konzentration können Legionellen für verschiedene Krankheitssymptome beim Menschen verantwortlich sein. Grippeartige Beschwerden bis hin zu schweren Lungenentzündungen können durch Legionellen hervorgerufen werden.
Betrachtet man aktuelle Statistiken, weisen 15% der untersuchten Objekte einen positiven Befund auf.
Eine Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung ist für Ihre Immobilie Pflicht, wenn Sie folgende Fragen mit Ja beantworten:
Pro Meter Wasserleitung ergeben sich folgende Durchschnittswerte:
Die Proben für die Untersuchungen müssen an mehreren repräsentativen Probenahmestellen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik entnommen werden. Bei einer orientierenden Untersuchung wird i.d.R. jeweils eine Probe am Vor- und Rücklauf der Trinkwassererwärmers entnommen, sowie an der am weitesten entfernten Abgabestelle je Steigleitung.
Für Entnahme der Proben am zentralen Trinkwassererwärmer sind spezielle Probenahmeventile erforderlich, welche bei älteren Gebäuden häufig nicht installiert sind. Fehlende Entnahmestellen müssen Sie als Eigentümer oder Betreiber der Wasserversorgungsanlage durch Fachpersonal (z.B. Installateur) nachrüsten lassen.
Meldepflicht
Wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100ml im Rahmen einer Untersuchung überschritten, muss das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich informiert werden. Bei einer orientierenden Untersuchung ist das untersuchende Labor verpflichtet die Überschreitung dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.
Informationspflicht
Alle Betroffenen (Bewohner, Nutzer, Eigentümer) müssen umgehend über die Legionellen Kontamination, beispielsweise durch einen Aushang im Eingangsbereich oder auch per Brief, unterrichtet werden.
Handlungspflicht:
Die Kosten für eine orientierende Trinkwasseruntersuchung können gem. §2 BetrKV in der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Kosten für zusätzliche Untersuchungen und weitere Maßnahmen die sich aus einer unzulässigen Legionellenkonzentration ergeben, hat der Eigentümer zu tragen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, dass die Wasserleitungen regelmäßig genutzt werden und an allen Abnahmestellen auch Wasser abgenommen wird. Da Stagnationswasser das Wachstum von Legionellen fördert, sollten Totstränge, in welchen sich das Wasser sammelt, vermieden werden.
Es wird empfohlen die Temperatureinstellungen am Boiler so vorzunehmen, dass die Wassertemperatur am Austritt des Boilers 60°C beträgt und in der Zirkulationsleitung 55°C nicht unterschreitet (vgl. DVGW Arbeitsblatt W551).
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