RAUCHMELDER

Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland durch die jeweilige Landesbauordnung der Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben. Wir unterstützen Sie als Verwalter beziehungsweise Vermieter dabei, Ihrer Pflicht nachzukommen. 

Mit unseren Rauchwarnmeldern können Sie sich sicher fühlen.

Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Produkte den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und Ihnen beziehungsweise Ihren Mietern im Ernstfall zuverlässig warnen. Unsere Rauchwarnmelder sind mit 10-Jahres-Batterien und Funkmodulen ausgestattet. Durch diese lässt sich die Funktionsfähigkeit auch von außerhalb der Wohnung überprüfen, was für alle betroffenen Parteien stressfreier ist, denn es entfallen die jährigen Vor-Ort-Termine für die Inspektion.

Etwaige Störungen werden schnell erkannt und von uns umgehend behoben. Bei Störungen außerhalb unserer Geschäftszeiten erreichen Sie 24 Stunden / 7 Tage die Woche eine Service Hotline für eine schnelle Hilfe via Ferninspektion!

Rauchwarnmelder FAQ:

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen:

Wofür werden die Rauchwarnmelder benötigt?

Es passieren regelmäßig tödliche Unfälle durch Brände in Deutschland, bei denen die meisten Personen eher an einer Rauchvergiftung als durch Brandverletzungen erliegen. Zwei von drei Personen werden nachts im Schlaf durch einen Brand überrascht, daher kann ein Rauchmelder im Ernstfall ein Lebensretter sein. Ein Rauchmelder warnt die Bewohner rechtzeitig vor einer Brandgefahr, um Schlimmeres zu verhindern.

 

In welchen Räumen sind Rauchwarnmelder Pflicht? 

In Deutschland gibt es in jedem Bundesland verpflichtende rechtliche Bestimmungen zum Einsatz von Rauchwarnmeldern. In allen Schlaf- und  Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, sind Rauchwarnmelder verpflichtend zu installieren – das gilt für ganz Deutschland.

In Baden-Württemberg gilt bereits seit dem 01.01.2015 die Rauchmelderpflicht in Schlafräumen und im genutzten Wohnraum. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Räume vermietet oder selbst genutzt werden. Speziell in Baden-Württemberg gilt diese Verpflichtung auch für zum Schlafen bestimmte Räume in allen anderen Gebäuden und für Rettungswege in derselben Nutzeinheit. Die Termine und Fristen sowie Installations- und Wartungsdetails werden von der Landesbauordnung geregelt.

In Bayern sind Rauchwarnmelder seit dem 01.01.2018 für Wohnungen und Eigenheime für alle Flure, die als Rettungswege dienen, sowie für Schlaf- und Kinderzimmer vorgeschrieben.


Wie viele Rauchwarnmelder müssen installiert werden?

Für ganz Deutschland gilt, dass alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtwege genutzt werden können, mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen.

Bei der Anzahl der zu installierenden Rauchmelder gibt es je nach Bundesland andere gesetzliche Bestimmungen. Beispielsweise in Baden-Württemberg: Dort müssen Rauchmelder überall da installiert sein, wo Menschen bestimmungsgemäß schlafen.

 

Wo müssen die Rauchwarnmelder angebracht werden?

Grundsätzlich werden Rauchwarnmelder an der Decke eines Raumes angebracht. Rauch steigt nach oben und konzentriert sich dort, sodass er an der Decke am besten gemessen werden kann. 

Es gibt Ausnahmen bei Fluren mit weniger als 6 Quadratmeter Fläche oder bei Räumen mit Decken ohne die nötige Stabilität zur Montage. Dort muss der Rauchwarnmelder an der Wand installiert werden. 

Um den Rauchmelder sollten im Abstand von 0,5m keine anderen Geräte, Möbel oder andere Hindernisse das Einströmen des Rauchs verhindern. Auch zu Wänden ist ein Abstand von mindestens 0,5m einzuhalten.

 

Rauchwarnmelder Pflicht: Was ist zu beachten?

Seit 31.12.2020 sind in ganz Deutschland Rauchwarnmelder in Neubauten und Bestandsimmobilien verpflichtend.

Wichtiger Hinweis: In den Bundesländern, in denen die Rauchwarnmelderpflicht bereits seit zehn Jahren besteht, ist es wichtig, die Rauchmelder rechtzeitig nach zehnjähriger Nutzung auszutauschen. 

 

Rauchwarnmelder Inspektion: Wie oft müssen die Geräte überprüft werden? 

Die DIN14676-1 unterscheidet Rauchwarnmelder hinsichtlich verschiedener Inspektionsverfahren der Kategorien A, B und C. Geräte der Bauweise A sind einer jährlichen Vor-Ort-Inspektion zu unterziehen, solche der Bauweise B ermöglichen eine teilweise und die der Bauweise C eine vollständige Ferninspektion.

Sie benötigen neue Rauchwarnmelder oder möchten Ihre bisher verwendeten Rauchwarnmelder überprüfen lassen?

Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Vorschriften der Rauchwarnmelderpflicht einzuhalten und beraten Sie gerne.




Ein Wechsel ist so einfach!

In wenigen Schritten können Sie von Ihrem jetzigen Anbieter zu uns - ihrem neuen regionalen Messdienstleiter - wechseln. 
Wir zeigen Ihnen wie...

Kontakt

Wir sind für Sie erreichbar.

Firma Schuka
Memminger Straße 18
89257 Illertissen

Telefon: 07303 90 41 27-0
Fax: 07303 90 41 27-1

Email: info@schuka.com

Hier finden Sie uns vor Ort:

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.