HEIZKOSTEN ABRECHNUNG

Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind seit vielen Jahren unser Spezialgebiet. Als Experten auf diesem Gebiet können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung schnell und zuverlässig zu erstellen. Wir wissen, worauf es bei der Abrechnung ankommt und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Arbeit gerne ab und sorgen dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam eine optimale Abrechnung erstellen.

Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenverordnung (HKVO) gibt vor, dass Wärme- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. 

Das bedeutet, dass jeder Mieter und Eigentümer nur für die tatsächlich verbrauchte Wärme- und Wassermenge bezahlen muss und somit eine gerechte Verteilung der Heizkosten gewährleistet wird. 

 

Die Heizkostenabrechnung erfolgt auf Basis der durch die entsprechende Messtechnik gemessenen Verbräuche sowie der angefallenen Kosten im Abrechnungszeitraum. 

 

Durch die Einhaltung der HKVO können Mieter und Eigentümer mögliche Streitigkeiten über die Heizkosten vermeiden und eine transparente Abrechnung sicherstellen.

Die Heizkostenabrechnung erfolgt in mehreren Schritten:


1. Verbrauchserfassung: Der individuelle Verbrauch wird über Wärmemengenzähler bzw. Heizkostenverteiler an den Heizkörpern sowie über separate Wasserzähler erfasst. Auch der Gesamtverbrauch des Objekts wird über die entsprechenden Verbrauchsmessgeräte berücksichtigt.


2. Kostenverteilung: Die Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser werden auf die einzelnen Einheiten entsprechend ihres Verbrauchsanteils aufgeteilt. Diese Verteilung erfolgt in der Regel nach dem Verhältnis der Verbrauchseinheiten.


3. Abrechnungserstellung: Auf Basis der erfassten Verbrauchswerte und der Kostenverteilung werden individuelle Heizkostenabrechnungen für jede Einheit erstellt.


4. Abrechnungsergebnis: In der Abrechnung können Sie die entfallenden Verbrauchskosten sowie gegebenenfalls Vorauszahlungen und Nachzahlungen einsehen.

 


Die Heizkostenabrechnung muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen entsprechen, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Wir als Firma Schuka erstellen Ihnen eine rechtssichere Abrechnung.


Insgesamt zielt die Heizkostenabrechnung darauf ab, eine gerechte Verteilung der Heizkosten zu gewährleisten, Anreize für Energieeinsparung zu setzen und die Transparenz im Hinblick auf die Verbrauchskosten zu fördern.

 

Erstellen Sie Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung noch selbst? Wäre eine übersichtliche Abrechnung über Heizkosten beziehungsweise warme Betriebskosten und alle weiteren umlagefähigen Kosten nicht viel einfacher für Ihre Mieter oder Eigentümer? Gerne übernehmen wir die Erstellung der kompletten Betriebskostenabrechnung für Sie

 

Unsere Messgeräte sind mit der neuesten Funktechnik ausgestattet, um eine Fernauslesung zu ermöglichen. Dadurch entfallen für Eigentümer und Mieter die Vor-Ort-Termine. 

Wir bauen unsere Messgeräte sorgfältig ein, um eine zuverlässige Übermittlung der Daten zu garantieren. Seit vielen Jahren arbeiten wir mit denselben Herstellern zusammen, um die höchste Qualität der Geräte zu gewährleisten. Anschließend können wir die individuellen Kosten für Eigentümer und Mieter berechnen und schicken Ihnen die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu.

Oder haben Sie eventuell bereits Geräte von anderen Herstellern verbaut oder eine andere Firma für Ihre Betriebskostenabrechnung beauftragt? Kein Problem! Sie müssen nicht unsere Geräte für eine Abrechnung verwenden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir erstellen Ihnen gerne auch mit Ihren bestehenden Geräten eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung. 

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Heizkosten FAQ:

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen:

Was ist eine Heizkostenabrechnung?

Als „warme“ Betriebskosten werden die Kosten für Heizung und Warmwasser bezeichnet. Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung (HKVO) für alle Immobilien mit zentraler Heizungsanlage für Wärme und Warmwasser zwingend vorgeschrieben. Der Eigentümer ist verpflichtet, den anteiligen Gebrauch mit entsprechenden Messgeräten zu ermitteln. 

Damit Mieter oder Eigentümer nur für das bezahlen, was man wirklich verbraucht hat, gibt es eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Die Informationen dienen zudem dem Klimaschutz, da man durch regelmäßige Abrechnungen genaue Vergleichsdaten zum eigenen Verbrauch erhält und diesen ggf. reduzieren kann.

 

Wie werden Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet?

Die Immobilieneigentümer teilen die Gesamtkosten der Heizungsanlage einmal jährlich mit. Die Kosten werden zunächst in die Heizungskosten und die Kosten für die Warmwasseraufbereitung unterteilt. Diese Kosten werden erneut unterteilt in Grund- und Verbrauchskosten. Hierbei schreibt die HKVO folgendes vor: Heizungs- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens jedoch 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Warmmieten, Heizungspauschalen oder eine ausschließliche (100%) Heizkostenabrechnung nach Quadratmeter Wohnfläche oder Nutzfläche sind daher unzulässig.

 

Wie erstellt man die Abrechnung der Grundkosten nach Wohnfläche?

Die HKVO schreibt vor, dass zwischen 30% und 50% der Heizungs- und Warmwasserkosten nach einem festen Schlüssel verteilt werden. Dieser Grundkostenanteil hilft, die Wärmeverluste von Verteilleitungen und auch z.B. Fixkosten der Heizanlage zu decken, da diese auch ohne individuelle Wärme- oder Warmwasserabnahme entstehen. Ebenfalls helfen die Grundkosten beim Ausgleich für beispielsweise Dachwohnungen mit erhöhtem Heizbedarf, da es sich hierbei um wärmetechnisch benachteiligte Wohnlagen handelt. Auch leer stehende Wohnungen erhalten mindestens eine Grundkostenabrechnung.

Als Anteile für die Grundkosten werden die Wohn- oder Nutzflächen in Quadratmetern genutzt. Bei unterschiedlichen Raumhöhen gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Kubikmeter (Rauminhalte) als Berechnungsgrundlage zu verwenden.

 

Worin unterscheiden sich Wohn- und Nutzfläche?

Ob der Vermieter beziehungsweise Verwalter in der Abrechnung eine Wohn- oder Nutzfläche verwendet, ist individuell. In der Regel sollte für alle Nutzer einheitlich die im Mietvertrag vereinbarte Fläche verwendet werden. Wahlweise kann man nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) oder der DIN 277 die Fläche berechnen.

Der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche besteht darin, dass bei der Nutzfläche auch weitere im Haus genutzte Räume wie Keller oder Dachboden dazu zählen. Balkone gelten laut DIN 277 als 100% Nutzfläche, laut der Wohnflächenverordnung (WoflV) gelten sie in der Regel als 25%. 

Auch die Deckenhöhen können für die Berechnung der Fläche eine Rolle spielen. Eine Deckenhöhe von ein bis zwei Metern kann zur Hälfte in die Berechnung einfließen, eine Fläche mit weniger als einem Meter Deckenhöhe entfällt in der Berechnung.

 

Wie läuft die Abrechnung der Verbrauchskosten ab?

Neben den Grundkosten fallen ebenfalls Verbrauchskosten an. Diese entsprechen den restlichen 50% bis 70% der Gesamtkosten. Auf diese Kosten können Nutzer und Mieter direkten Einfluss durch ihren Warmwasserverbrauch und ihr Heizverhalten nehmen.

Durch die Ablesung der Verbrauchsdaten können wir eine Gesamtabrechnung für den Hausverwalter beziehungsweise Vermieter und Einzelrechnungen pro Wohnungsnutzer erstellen. Die Einzelabrechnungen erhalten Mieter und Eigentümer in der Regel von der Hausverwaltung oder dem Vermieter.

 

Kontakt

Wir sind für Sie erreichbar.

Firma Schuka
Memminger Straße 18
89257 Illertissen

Telefon: 07303 90 41 27-0
Fax: 07303 90 41 27-1

Email: info@schuka.com

Hier finden Sie uns vor Ort:

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