Wartung Brandschutztüren
Ungewartete Brandschutztüren bergen erhebliche Risiken. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine regelmäßige Wartung nicht nur Sicherheitsrisiken reduziert, sondern auch die Lebensdauer der Türen verlängert und unvorhergesehene Kosten minimiert.

Wartung Brandschutztüren
Gibt es eine Prüfpflicht für Brandschutztüren?
Ja, die regelmäßige Prüfung und Wartung von Brandschutztüren ist verpflichtend.
Vielen Betreibern ist jedoch nicht bewusst, dass dies klar in der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 unter Punkt 10.1 (3) und (4) festgelegt ist.
Die Vorschriften sehen vor, dass Brandschutztüren und -tore gemäß ihrer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und den zugehörigen Prüfzeugnissen regelmäßig überprüft werden müssen.
Dies stellt sicher, dass sie im Notfall einwandfrei schließen und ihre Schutzfunktion erfüllen.
Darüber hinaus umfasst die sicherheitstechnische Prüfung auch die Kontrolle der technischen Dokumentation und Betriebsanleitung, um die ordnungsgemäße Funktionsweise langfristig sicherzustellen.
Mit einer regelmäßigen Wartung gewährleisten Sie den zuverlässigen Schutz Ihrer Gebäude und erfüllen zugleich alle gesetzlichen Vorgaben.
Wartung Brandschutztüren
Was muss getan werden, um der Prüfpflicht nachzukommen?
Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Sicherheit zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Jährliche Prüfung (durch eine befähigte Person oder Sachkundige)
Überprüfung der gesamten Türanlage auf Funktionsfähigkeit, sowie Kontrolle von Dichtungen, Feststellanlagen, Türschließern
Dokumentation der Ergebnisse (Prüfprotokoll dient als Nachweis für Behörden und Versicherungen)
Regelmäßige Prüfungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine essenzielle Maßnahme zum Schutz von Personen und Gebäuden. Eine fachgerechte Wartung stellt sicher, dass Ihre Brandschutztüren im Ernstfall zuverlässig funktionieren – und minimiert gleichzeitig Haftungsrisiken.
Wartung Brandschutztüren
Was kann passieren, wenn man seiner Prüfpflicht nicht nachkommt?
Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Wartung und Prüfung von Brandschutztüren kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl rechtlich als auch finanziell.
Rechtliche Konsequenzen
Strafrecht: Haftung wegen fahrlässiger Körperverletzung, etc.
Zivilrecht: Schadensersatzansprüche von Betroffenen, etc.
Ordnungswidrigkeiten: Verstöße gegen bestehende Vorschriften und Verordnungen.
Finanzielle Konsequenzen
Versicherung: Versicherungen können im Schadensfall die Zahlung verweigern oder Regressforderungen stellen.
Schadenskosten, Bußgelder und Imageverlust.
Wartung Brandschutztüren
Wer darf die Prüfung/Wartung der Brandschutztüren vornehmen?
Befähigte Personen gemäß TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
Sachkundige oder Fachkundige für Brandschutztüren
Zertifizierte Fachfirmen für Brandschutztechnik

Wartung Brandschutztüren
Wie unterstützt Schuka Ihre Sicherheit?
Inspektion und Wartung von ein- und zweiflügeligen Brandschutztüren
Sofortige Durchführung von Kleinreparaturen
Prüfung und Wartung von Feststellanlagen
Bereitstellung und Verwendung von Prüfmaterialien sowie Dokumentation aller Ergebnisse in Prüfbescheinigungen
Wartung Brandschutztüren
Leistungsumfang und Ablauf
Unser Wartungsservice umfasst die fachgerechte Inspektion und Instandhaltung Ihrer Brandschutztüren. Dazu zählen die Überprüfung der Türmechanik, Dichtungen, Feststellanlagen und Schließsysteme sowie die Durchführung kleinerer Reparaturen direkt vor Ort. Benötigte Ersatzteile oder größere Reparaturen stimmen wir vorab mit Ihnen ab.
Anfrage & Angebot
Durchführung
Überwachung Intervall
Beauftragung
Dokumentation & Archivierung
Wartung Brandschutztüren
Vorteile der Schuka Wartung als Vermieter & Verwalter
Gesetzeskonform
Wir sorgen dafür, dass alle Wartungsarbeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Somit kommen Sie Ihrer Pflichterfüllung nach.
Sicherheit
Wir gewährleisten, dass Ihre Türen im Ernstfall optimal funktionieren.
Langfristige Kostenersparnis
Unsere Wartung verlängert die Lebensdauer Ihrer Brandschutztüren.