Profitieren Sie von unserer kostenloser Beratung und nutzen Sie unseren Online-Service, um Ihr persönliches Angebot in nur wenigen Schritten selbst zu erstellen.

Heizkostenabrechnung
Schnell. Rechtssicher. Übersichtlich.

Seit über 20 Jahren rechnen wir für unsere Kunden Energie und Wasser ab. Dabei haben wir uns zu Experten im Bereich der Heiz- und Nebenkostenabrechnung mit umfangreichen Expertenwissen entwickelt.

 

Für Sie als Kunde wird es noch einfacher - über unsere Schuka Cloud können Sie ohne großen Aufwand alle Informationen an uns mitteilen. 

 

So einfach geht es:

1. Mitteilung Ihrer Kosten & Nutzer

2. Auslesung der Verbrauchswerte

3. Erstellung der Abrechnung

 

In nur 3 Schritten zur Heizkostenabrechnung.

So einfach ist die Abrechnung mit Schuka. 

In nur 4 Schritten von der Anfrage zur Abrechnung.

 

 

Ihre Anfrage an Schuka

 

Einfach & unkompliziert Ihre Anfrage an uns senden. Wir beraten Sie gerne und führen eine Vor-Ort-Besichtigung durch. Danach erhalten Sie umgehend Ihr individuelles Angebot.

1.

2.

 

Beauftragung & Einbau

 

Als nächstes erfolgt die Beauftragung und gegebenenfalls der Einbau von Messgeräten zur Verbrauchserfassung. Durch Funktechnologie entfallen die jährlichen Vor-Ort-Ablesungen.

 

 

3.

 

Mietteilung Kosten- & Nutzerdaten

 

Einmal im Jahr können Sie bequem über unser Online Portal - die Schuka Cloud - Ihre Kosten- und Nutzerdaten an uns mitteilen. Ebenfalls sehen Sie hier alle Informationen zu Ihren Objekt(en).

 

 

4.

 

Pünktliche Erstellung der Abrechnung

 

Mit den ausgelesenen Verbrauchsinformationen und Ihrer Mitteilung über das Online Portal erstellen wir Ihre Abrechnung in kürzester Zeit. Pünktlich. Einfach. Rechtssicher.

 

 

Ihre Vorteile von der Schuka Heiz- und Betriebskostenabrechnung als Vermieter.

 

Profitieren Sie noch heute von unserem Know-How und unserer Kompetenz bei der Abrechnung Ihrer Heiz- und Betriebskosten.

 

Rechtssicherheit

 

Durch unsere langjährige Expertise und regelmäßigen Schulungen unserer Mitarbeiter erstellen wir Ihnen eine rechtssichere Abrechnung.

 

Rund-um-Sorglos Paket

 

Von der Aufnahme des Objektes, über den Einbau der Messtechnik, bis zur Abrechnung,der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) und Beprobung von Trinkwasser.

 

 

 

Kundenservice

 

Sie haben Fragen zur Kostenmitteilung, zur Abrechnung oder sonstige Themen? Wir sind nicht nur telefonisch immer für Sie erreichbar sondern auch in unseren Räumlichkeiten in Illertissen. 

 

 

Zeitersparnis 

 

Sparen Sie Zeit, Arbeit und Nerven. Wir erstellen Ihre Abrechnungen ganz ohne großen Aufwand Ihrerseits. 

 

 

Ihre Vorteile von der Schuka Heiz- und Betriebskostenabrechnung als Nutzer.

 

Profitieren Sie noch heute von unserem Know-How und unserer Kompetenz bei der Abrechnung Ihrer Heiz- und Betriebskosten.

 

Geringere Kosten

 Verbrauchsgerechte Abrechnung führt nachweislich zu geringeren Verbräuchen.

 

Faire Verteilung

 

Durch unsere Messgeräte zahlen Sie nur das, was Sie auch wirklich verbraucht haben.

 

 

Übersichtlichkeit

 

Unsere Abrechnungen sind so aufgebaut, dass Sie übersichtlich und verständlich für alle sind.
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Energie sparen &
 Kosten reduzieren 

 

Durch regelmäßiges Überprüfen der  Verbrauchsdaten kann der  Energie- & Wasserverbrauch effizient reduziert werden.

Ihre rechtlichen Pflichten laut der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO)

Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung vom 01. Dezember 2021 sind Eigentümer/innen von Gebäuden verpflichtet weitere Informationen zum Objekt dem Nutzer zugänglich zu machen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind und diese nicht zur Verfügung gestellt werden, können Benutzer/innen ein Kürzungsrecht geltend machen.

 

Energieverbräuche der Nutzeinheiten und des Gebäudes

  • Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahresverbrauch in kWh
  • Energieverbrauch im Vergleich zum Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie in kWh

Energieverbrauch und Kontaktinformationen des Gebäudes

  • Kontaktinformation über Streitbeilegungsverfahren und Verbraucherorganisationen
  • Anteil der Energieträger der Gebäudes
  • Steuern und Abgaben der Versorgerrechnungen

Alle rechtlichen Pflichten jetzt mit Schuka abdecken:

Mit unserem Abrechnungsservice in Kombination unserer Schuka Cloud welche die unterjährige Verbrauchsinformation beinhaltet (UVI) können wir für Sie einfach und sicher die neu novellierte HKVO umsetzten.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben uns eine Mail!

Sie können auch gerne in wenigen Schritten ein Angebot anfordern.

Heizkosten FAQ:

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen:

Was ist eine Heizkostenabrechnung?

Als „warme“ Betriebskosten werden die Kosten für Heizung und Warmwasser bezeichnet. Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung (HKVO) für alle Immobilien mit zentraler Heizungsanlage für Wärme und Warmwasser zwingend vorgeschrieben. Der Eigentümer ist verpflichtet, den anteiligen Gebrauch mit entsprechenden Messgeräten zu ermitteln. 

Damit Mieter oder Eigentümer nur für das bezahlen, was man wirklich verbraucht hat, gibt es eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Die Informationen dienen zudem dem Klimaschutz, da man durch regelmäßige Abrechnungen genaue Vergleichsdaten zum eigenen Verbrauch erhält und diesen ggf. reduzieren kann.

 

Wie werden Heiz- und Warmwasserkosten abgerechnet?

Die Immobilieneigentümer teilen die Gesamtkosten der Heizungsanlage einmal jährlich mit. Die Kosten werden zunächst in die Heizungskosten und die Kosten für die Warmwasseraufbereitung unterteilt. Diese Kosten werden erneut unterteilt in Grund- und Verbrauchskosten. Hierbei schreibt die HKVO folgendes vor: Heizungs- und Warmwasserkosten müssen zu mindestens 50, höchstens jedoch 70 Prozent nach dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Mieter abgerechnet werden. Warmmieten, Heizungspauschalen oder eine ausschließliche (100%) Heizkostenabrechnung nach Quadratmeter Wohnfläche oder Nutzfläche sind daher unzulässig.

 

Wie erstellt man die Abrechnung der Grundkosten nach Wohnfläche?

Die HKVO schreibt vor, dass zwischen 30% und 50% der Heizungs- und Warmwasserkosten nach einem festen Schlüssel verteilt werden. Dieser Grundkostenanteil hilft, die Wärmeverluste von Verteilleitungen und auch z.B. Fixkosten der Heizanlage zu decken, da diese auch ohne individuelle Wärme- oder Warmwasserabnahme entstehen. Ebenfalls helfen die Grundkosten beim Ausgleich für beispielsweise Dachwohnungen mit erhöhtem Heizbedarf, da es sich hierbei um wärmetechnisch benachteiligte Wohnlagen handelt. Auch leer stehende Wohnungen erhalten mindestens eine Grundkostenabrechnung.

Als Anteile für die Grundkosten werden die Wohn- oder Nutzflächen in Quadratmetern genutzt. Bei unterschiedlichen Raumhöhen gibt es ebenfalls die Möglichkeit, Kubikmeter (Rauminhalte) als Berechnungsgrundlage zu verwenden.

 

Worin unterscheiden sich Wohn- und Nutzfläche?

Ob der Vermieter beziehungsweise Verwalter in der Abrechnung eine Wohn- oder Nutzfläche verwendet, ist individuell. In der Regel sollte für alle Nutzer einheitlich die im Mietvertrag vereinbarte Fläche verwendet werden. Wahlweise kann man nach der Wohnflächenverordnung (WoflV) oder der DIN 277 die Fläche berechnen.

Der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche besteht darin, dass bei der Nutzfläche auch weitere im Haus genutzte Räume wie Keller oder Dachboden dazu zählen. Balkone gelten laut DIN 277 als 100% Nutzfläche, laut der Wohnflächenverordnung (WoflV) gelten sie in der Regel als 25%. 

Auch die Deckenhöhen können für die Berechnung der Fläche eine Rolle spielen. Eine Deckenhöhe von ein bis zwei Metern kann zur Hälfte in die Berechnung einfließen, eine Fläche mit weniger als einem Meter Deckenhöhe entfällt in der Berechnung.

 

Wie läuft die Abrechnung der Verbrauchskosten ab?

Neben den Grundkosten fallen ebenfalls Verbrauchskosten an. Diese entsprechen den restlichen 50% bis 70% der Gesamtkosten. Auf diese Kosten können Nutzer und Mieter direkten Einfluss durch ihren Warmwasserverbrauch und ihr Heizverhalten nehmen.

Durch die Ablesung der Verbrauchsdaten können wir eine Gesamtabrechnung für den Hausverwalter beziehungsweise Vermieter und Einzelrechnungen pro Wohnungsnutzer erstellen. Die Einzelabrechnungen erhalten Mieter und Eigentümer in der Regel von der Hausverwaltung oder dem Vermieter.

 

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