CO2 Kostenaufteilungsgesetz

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum
CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Teilen Sie uns ganz einfach in wenigen Schritten die notwendigen Daten mit und erhalten Sie die Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter in Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung.

CO2 Kosten einfach mit Schuka aufteilen 

Schuka wird zukünftig bei der Kostenerfassung auch die für die CO2 Aufteilung benötigten Informationen abfragen und Ihre Stufeneinteilung vornehmen. Als nächstes wird dann der auf die Gesamtheit der Mieter entfallende Anteil bestimmt und über die Heizkostenabrechnung verteilt.

Das übernimmt Schuka für Sie

  • Die Aufteilung und Umsetzung des Gesetzes übernehmen wir   rechtskonform für Sie.
  • Einordnung des Gebäudes in das 10-Stufen-Modell
  • Die Aufteilung und Umlage der CO2-Kosten
  • Rechtssichere und nachvollziehbare Berechnung in der Heizkosten-abrechnung

Das brauchen wir von Ihnen 

 

Für die Erstellung der Heizkosten-abrechnung nach dem CO2KostAufG benötigen wir folgende Informationen:

  • Informationen zu Ihrem Gebäude, die Sie uns einfach in 4 Fragen online mitteilen können
  • Ihre Schuka Objektdaten
  • Die verbrauchte CO2-Menge, den CO2-Preis, welche Sie in Ihrer Lieferantenrechnung finden

Alles auf einen Blick

  • Der Bundestag hat am 10. November 2022 dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten
    (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG) zugestimmt.
     
  • Der Preis auf CO2  ist auf fossile Brennstoffe wie zum Beispiel Heizöl und Erdgas seit Anfang 2021 fällig.
     
  • Ab dem 01. Januar 2023 beginnen die Heizperioden, in denen die Kosten auf Vermieter und Mieter aufzuteilen sind.
     
  • Die Beteiligung der Mieter erfolgt über die Heizkostenabrechnung.

Was heißt das für mich als Vermieter?

  • Durch das CO2-Kostenaufteilungsgesetz werden Vermieter dazu aufgefordert, die CO2-Kosten mit den Mietern aufzuteilen.
     
  • Erfolgt keine Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter kann ein Kürzungsrecht des Mieters von 3% auf die Heizkostenabrechnung bestehen.
     
  • Betroffen sind Heizperioden, welche ab dem 01.01.2023 beginnen.
     
  • Dabei kann es Ausnahmen für Gebäude geben, die beispielsweise mit dem Heizmedium Strom, Holz oder Biogas betrieben werden.
     
  • Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine vom Vermieter oder der Vermieterin selbst bewohnt wird, sowie die speziellen Fälle gemäß § 11 der Heizkostenverordnung sind von der Anwendung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes ausgenommen.

Wie funktioniert die Aufteilung der CO2 Kosten?

  • Für die Klassifizierung in welchem Verhältnis die CO2-Kosten aufgeteilt werden, wird durch das 10-Stufen-Modell vorgegeben.
     
  • Der Eigentümer ist grundsätzlich für die Einteilung der Immobilie in die jeweilige Stufe selbst verantwortlich.
     
  • Dabei wird differenziert, je besser der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto geringer ist der Anteil, welcher vom Vermieter zu tragen ist.
     
  • Durch die Beteiligung des Vermieters je nach energetischem Zustand des Gebäudes, erwartet der Gesetzgeber eine Motivation zu energetischen Gebäudesanierung.
     
  • Bei Gewerbeimmobilien gilt zunächst eine 50:50 Aufteilung der Kosten
     
  • Abweichende Regelungen gelten für Gebäude, bei denen eine Beschränkung der energetischen Verbesserung vorliegt (bspw. denkmalschutzrechtliche Beschränkungen, rechtliche Verpflichtungen, etc.). In diesen Fällen reduziert sich der prozentuale Anteil, welcher der Vermieter zu tragen hätte, um jeweils die Hälfte.

CO2 Kosten einfach mit Schuka aufteilen

  • Teilen Sie uns einfach online die für die Liegenschaft angefallene Menge CO2, sowie die dafür angefallenen Kosten mit. 
     
  • Des Weitern wird die Gebäudewohnfläche benötigt.
     
  • Die Gebäudewohnfläche kann sich grundsätzlich von der in der Heizkostenabrechnung angegebenen Fläche unterscheiden.

 

Schuka wird zukünftig bei der Kostenerfassung auch die für die CO2 Aufteilung benötigten Informationen abfragen und Ihre Stufeneinteilung vornehmen. 

Als nächstes wird dann der auf die Gesamtheit der Mieter entfallende Anteil bestimmt und über die Heizkostenabrechnung verteilt.

 

Nachfolgend sehen Sie die Umsetzung des CO2  Kostenaufteilungsgesetz in der Schuka Abrechnung.

Teilen Sie uns ganz einfach in wenigen Schritten die notwendigen Daten mit und erhalten Sie die Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter in Ihrer nächsten Heizkostenabrechnung.



Die Schuka Cloud

Erhalten Sie die monatliche Verbrauchsinformationen bequem mit unserer Schuka Cloud. Immer. Jederzeit.

Kontakt

Wir sind für Sie erreichbar.

Firma Schuka
Memminger Straße 18
89257 Illertissen

Telefon: 07303 90 41 27-0
Fax: 07303 90 41 27-1

Email: info@schuka.com

Hier finden Sie uns vor Ort:

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte prüfen Sie die Details und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.