FACHWISSEN - GLOSSAR

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis gibt ein objektives Bild der energetischen Qualität des Gebäudes wieder, welches unabhängig vom Verhalten der Bewohner zu sehen ist.  

 

DIN EN ISO 50001

Internationaler Standard für Energiemanagementsysteme

Betriebskostenabrechnung

Einmal im Jahr steht die Betriebskostenabrechnung an – häufig herrscht Unklarheit: Was zählt zu den Betriebskosten? Wo liegt der Unterschied zu den Nebenkosten? Welche Pflichten haben Vermieter?

EED (Energieeffizienzrichtlinie)

Das Ziel der EED (Energieeffizienzrichtlinie) ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren, sie soll somit maßgeblich zu den EU-Klimazielen für 2030 beitragen. Die Vorgaben der EED wurden mit der Novellierung der HKVO in nationales Recht umgesetzt. 

Heizkostenabrechnung

Die Kosten für Heizung und Warmwasser gehören zu den sogenannten „warmen“ Betriebskosten. Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung (HKVO) in der seit dem 01.01.2009 gültigen Fassung für alle Immobilien zwingend vorgeschrieben, die durch eine zentrale Heizungsanlage mit Wärme bzw. Warmwasser versorgt werden.

 

 

HKVO (Heizkostenverordnung)

HKVO steht als Abkürzung für Heizkostenverordnung. Diese regelt die Abrechnung über Heizkosten und Warmwasser im Miet-/Nutzungsverhältnis sowie im Wohnungseigentümerverhältnis. 

Legionellen-Untersuchung

Legionellen sind ein natürlicher Bestandteil des Trinkwassers. In kleinen Mengen stellen sie für den Menschen kein gesundheitliches Risiko dar, bei einer höheren Konzentration können sie aber sehr gefährlich werden. Welche Vorgaben es gibt, erfahren Sie hier.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Seit Dezember 2021 verpflichtet die neue Heizkostenverordnung Gebäudeeigentümer zu unterjährigen Verbrauchsinformationen.

Rauchmelderpflicht

Die Rauchmelderpflicht ist für Deutschland flächendeckend durch gesetzliche Vorgaben in den jeweiligen Bundesländern geregelt worden.

Wärmemengenzähler

Umgangssprachlich wird oft von Wärmemengenzählern gesprochen, wenn es um Geräte für die verbrauchsgerechte Erfassung von Wärmeenergie geht. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Erfassungsgeräten und welche häufigen Missverständnisse es gibt. 

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis steht in enger Abhängigkeit zum individuellen Nutzerverhalten, da er den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wiedergibt.

 

Kontakt

Wir sind für Sie erreichbar.

Firma Schuka
Memminger Straße 18
89257 Illertissen

Telefon: 07303 90 41 27-0
Fax: 07303 90 41 27-1

Email: info@schuka.com

Hier finden Sie uns vor Ort:

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