EED (ENERGIE-EFFIZIENZ-RICHTLINIE)

Hier finden Sie aktuelle Informationen zur EED

Die Energie-Effizienz-Richtlinie (EED - Energy Efficiency Directive) ist seit 2018 in der EU in Kraft und bis 2027 soll dieses Projekt europaweit abgeschlossen sein. Sie ist eine wichtige Säule der Energiewende und soll zur Einsparung von Heizenergie und damit von CO² ermutigen. Sie besagt, dass ab dem 01.01.2022 alle Mieter in fernauslesbaren Liegenschaften mit einer monatlichen Verbrauchsvisualisierung versorgt werden müssen. Umgesetzt wird die EED in der Heizkostenverordnung. Am 05.11.2021 hat der Bundesrat der neuen Heizkostenverordnung zugestimmt, wodurch die Verordnung zur Änderung der Heizkostenverordnung am 01.12.2021 in Kraft getreten ist.

Das Ziel der EED ist die Energieeinsparung durch Verbrauchsinformation. Nur wer seinen tatsächlichen Verbrauch kennt, kann sein Verhalten auch entsprechend anpassen. Deswegen sollen Mieter häufiger und besser über Ihren aktuellen Energieverbrauch informiert werden, um dadurch Energie sowie Kosten einsparen zu können.

Die Änderungen auf einem Blick:


Ab 01.12.2021 - Zähler werden fernauslesbar

  • Die novellierte Heizkostenverordnung tritt in Kraft. Es dürfen nur noch fernablesbare Geräte eingebaut werden, um sicher an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden zu können.
  • Eingebaute Geräte zur Verbrauchserfassung, die nicht fernablesbar sind, können bis zum 31.12.2026 verwendet werden, sofern nicht mehr als ein Gerät pro Wohneinheit ersetzt oder ergänzt wird.

Ab 01.01.2022 - Mitteilungspflicht der monatlichen Verbrauchsinformationen

  • Sofern eine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert ist, hat der Gebäudeeigentümer dem Mieter ab 01.01.2022 eine monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformation mitzuteilen.
  • Dem Nutzer muss die Verbrauchsinformation so zugänglich gemacht werden, dass er nicht danach suchen muss.

Ab 01.01.2027 - alle Zähler sind fernauslesbar

  • Bereits installierte Zähler und Heizkostenverteiler, die nicht fernablesbar sind, müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
  • Dies ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Installation technisch nicht möglich ist oder einen unangemessenen Aufwand bedeutet, der im Einzelfall nicht zumutbar ist.

     

Unsere Schuka Cloud

Gerne unterstützen wir Sie bei der Mitteilungspflicht der monatlichen Verbrauchsinformationen und stellen Ihnen einen Zugang zur SCHUKA-CLOUD zur Verfügung. Dort sind die Verbrauchsinformationen Ihrer Nutzer hinterlegt. In der SCHUKA-CLOUD können Sie Ihre Objekte, Einheiten und Nutzer verwalten. Für die monatlichen Mitteilungen stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

A) Automatischer E-Mail Cloudversand

B) Automatischer Post Cloudversand

C) Download der Verbrauchsinformationen und Versand durch Sie.

Für welche Einstellung Sie sich letztlich entscheiden, liegt bei Ihnen. Wir beraten Sie jederzeit gerne.
 



Die Schuka Cloud

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