Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind seit vielen Jahren unser Spezialgebiet. Als Experten auf diesem Gebiet können wir Ihnen dabei helfen, Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung schnell und zuverlässig zu erstellen. Wir wissen, worauf es bei der Abrechnung ankommt und welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. Deshalb nehmen wir Ihnen diese Arbeit gerne ab und sorgen dafür, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam eine optimale Abrechnung erstellen.
Die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten werden oftmals synonym verwendet. Gemeint sind damit umgangssprachlich alle Kosten, die durch den Gebrauch fortlaufend entstehen und die nicht von der Miete abgedeckt werden. Die Zahlung erfolgt durch den Mieter oftmals als Nebenkostenvorauszahlung.
Die Betriebskosten, die im Rahmen der Miete anfallen, werden durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und welche nicht.
Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen beispielsweise Heiz- und Wasserkosten, Kosten für die Müllentsorgung oder auch die Kosten für die Gartenpflege. Die Abrechnung der Betriebskosten gibt dem Mieter einen Überblick über die angefallenen Kosten und ermöglicht es ihm, diese zu überprüfen.
Wichtig ist dabei, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist, damit der Mieter seine Kosten richtig einschätzen kann.
Vermieter sind verpflichtet, jährlich eine schriftliche Auflistung aller Nebenkosten zu erstellen und abzurechnen.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss die Abrechnung der Nebenkosten folgendes enthalten:
Erstellen Sie Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung und Heizkostenabrechnung noch selbst? Wäre eine übersichtliche Abrechnung über Heizkosten beziehungsweise warme Betriebskosten und alle weiteren umlagefähigen Kosten nicht viel einfacher für Ihre Mieter oder Eigentümer? Gerne übernehmen wir die Erstellung der kompletten Betriebskostenabrechnung für Sie.
Haben Sie bereits Geräte von anderen Herstellern verbaut oder eine andere Firma für Ihre Betriebskostenabrechnung beauftragt? Kein Problem! Sie müssen nicht unsere Geräte für eine Abrechnung verwenden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wir erstellen Ihnen gerne auch mit Ihren bestehenden Geräten eine Heiz- und Betriebskostenabrechnung. Ein Wechsel zu uns ist kinderleicht. Wir zeigen Ihnen wie...
Was genau sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind jene Kosten, welche durch den Besitz beziehungsweise Instandhaltung einer Immobilie entstehen. Diese können vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Der Begriff Nebenkosten meint umgangssprachlich alle Kosten, die nicht bereits von der Miete erfasst werden.
Betriebskosten entstehen laufend durch das Eigentum an der Liegenschaft und dem Gebrauch der Immobilie(n). Reparaturen und Verwaltunsgebühren fallen in der Regel nicht in diese Kategorie.
Die Kosten, welche als Betriebskosten abgerechnet werden dürfen, sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Im Gewerbemietrecht können je nach vertraglicher Regelung weitere Kostenarten vereinbart werden.
In der Abrechnung wird unterschieden in „warme Betriebskosten“ (Kosten für Heizung und Warmwasser) und „kalte Betriebskosten“ (alle weiteren Kosten, z.B.Hausflurreinigung oder Müllabfuhr).
Ist eine Betriebskostenabrechnung Pflicht?
Ja! Als Vermieter sind Sie verpflichtet, jährlich eine schriftliche Aufstellung aller Betriebskosten zu erstellen und abzurechnen – sofern Ihre Mieter eine monatliche Abschlagszahlung für die vereinbarten Betriebskosten bezahlen.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) muss die Abrechnung folgende Pflichtangaben enthalten:
1. Zusammenstellung der Gesamtkosten
2. Angaben und Erläuterungen des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels
3. Berechnung des Anteils des Mieters
4. Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (vereinbarter Abschlag)
Wichtig: Die Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter verständlich und rechnerisch nachvollziehbar gestaltet sein. Das Feedback unserer Kunden bestätigt uns, dass die von uns professionell erstellten Abrechnungen für ihre Mieter nachvollziehbar sind und sie nur wenige Mieterrückfragen erhalten.
Welche Kosten können laut BetrKV vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden?
Was sind die Fristen im Wohnraummietrecht?
Es gibt wichtige Fristen, die einzuhalten sind: Die Abrechnungs-, Zahlungs- und Einspruchsfrist sowie die Verjährungsfrist.
Die Abrechnungsfrist besagt, dass die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt und zugestellt werden muss. (laut § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Der längste Abrechnungszeitraum beträgt ebenfalls 12 Monate.
Wurden Betriebs- und Heizkostenabrechnung erstellt und zugesendet, sind die Zahlungen von Forderungen oder Erstattungen sofort fällig, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Natürlich kann der Mieter die Abrechnung prüfen und darf die entsprechenden Belege bei seinem Vermieter anfragen, dennoch bleibt die Zahlungsfrist bindend.
Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom Ende der Abrechnungsfrist.
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